Feuerschutz-Schiebetore als Feuerschutzabschlüsse werden von den Europäischen Produktnormen EN 16034 (Türen, Tore und Fenster – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Feuer- und/ oder Rauchschutzeigenschaften) und EN 13241 (Tore – Produktnorm, Leistungseigenschaften) erfasst. Diese Feuerschutzabschlüsse werden nach EN 13501-2 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen) klassifi ziert. Das neue Novoferm Feuerschutz-Schiebetor NovoSlide Industry ist insbesondere daraufhin entwickelt worden, diese anspruchsvollen Europäischen Produktstandards zu erfüllen.
Gemäß der Bauproduktenverordnung, die das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Deutschland und der Europäischen Union regelt, müssen Bauprodukte, die von einer europäischen Produktnorm erfasst sind, mit einem CEKennzeichen und einer Leistungserklärung/ Declaration of Performance (DOP) ausgeliefert werden. Dies ist für Feuerschutz-Schiebetore nach dem Ende der Koexistenzphase von nationalen und europäischen Regelungen der Fall. Die so gekennzeichneten Tore sind so in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (CEN) verwendbar.
Neben den Europäischen Normen sind stets auch die jeweiligen nationalen baurechtlichen Anforderungen zu beachten, die auch in Zukunft immer innerhalb der Verantwortung der Länder liegen und nicht europäisch harmonisiert werden.
Zum Beispiel in Deutschland defi niert im Wesentlichen die Musterverwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ (MVV-TB) diese baurechtlichen Anforderungen an Feuer- und Rauchschutztore.
Die MVV-TB fordert neben den Feuerschutzklassen EI2 30 und EI2 90 auch zusätzlich die Leistungseigenschaften dichtschließend (Sa) und die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung
(C2).